Gemeinde Innichen - Klimaplan - AD04

ANPASSUNG AD04

KOMMUNALE SIEDLUNGSGRENZEN

Risiko: Bodenversiegelung

Wirkungsbereich: Planung

Ursprung der Aktion: Gemeinde

Zuständigkeit und beteiligte Akteure: Bürgermeister und Arbeitsgruppe; Ressort Urbanistik; Berufsverbände, Bauherren, Verbraucher- und Mieterverbände; Berater

Beschreibung der Aktion

Die permanente Umwandlung des natürlichen Territoriums in ein Siedlungsgebiet beeinflusst und verstärkt die wichtigsten kritischen Punkte, die in der Klimaanalyse hervorgehoben wurden, im Besonderen:

  • er Flächenverbrauch für die ständige Ausweitung von Wohngebieten führt zu einem lokalen Anstieg der Temperaturen.
  • Die kontinuierliche Umwandlung von Böden von durchlässigen in undurchlässige Flächen verstärkt das hydrologische Risiko, da weniger Wasser in den Boden infiltriert wird und folglich mehr Wasser in das kommunale Entwässerungsnetz gelangt, weil der Abfluss erhöht wird.
  • Sie führt zu einer Fragmentierung der Ökosysteme mit negativen Auswirkungen auf die lokale Flora und Fauna und Verlust der Biodiversität.

 

Ziel ist es daher, Maßnahmen zur Rettung von Land und zur Umwandlung bereits genutzter Flächen zu ergreifen und eine umfassende Wiederbelebung des brachliegenden Erbes durch Restaurierungs- und Gebäudesanierungsprojekte einzuleiten.

Die beiden wichtigsten Aktionslinien sind die Umsiedlung und die Verringerung der Anfälligkeit der gefährdeten Gebäude. Um kompatible Gebäude zu entwickeln, die in der Lage sind, die Auswirkungen von Ereignissen zu minimieren, ist es einerseits notwendig, das Wissen über Techniken durch die Ausbildung von Fachleuten zu verbreiten und andererseits Anreize zu entwickeln, um Privatpersonen bei der Anpassung von Gebäuden in gefährdeten Gebieten zu unterstützen. Die positiven Erfahrungen mit dem Modell "KlimaHaus", das auf Energieeinsparung ausgerichtet ist, können ein nützliches Referenzmodell darstellen.

Das aktuelle L.P. n. 9/2018 "Raum und Landschaft" besagt in Art. 17 "Grundsatz der Begrenzung des Bodenverbrauchs":

Die Regeln für die künftige Gemeindeentwicklung sollten Bestimmungen enthalten, die auf folgendes abzielen:

  • Ausdehnung der Gemeindezentren durch Eingriffe in Regulierungsinstrumente minimieren;
  • Leerstandserhebung durchführen;
  • Umsetzung von Maßnahmen, die die Restaurierung des vorhandenen architektonischen Erbes nach Kriterien der vollständigen ökologischen Nachhaltigkeit fördern;
  • Aufnahme von Kriterien in Regelwerke zur Förderung verschiedener Bauweisen, die den Flächenverbrauch verringern (mehrstöckige Gebäude);
  • Parkplatzbedarf bevorzugt auf Tiefgaragen unter den Gebäuden verlegen;
  • Einleitung von Projekten zur Wiederbelebung von Industriebrachen, die leerstehende und unverkaufte Flächen nutzen; • Einführung eines ständigen Systems zur Messung des Flächenverbrauchs.

Außerdem sollten Gebäude nur im Einzugsbereich öffentlicher Verkehrsmittel gebaut werden, um die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern. Die Verpflichtung, alle neuen Gebäude mit Parkplätzen auszustatten, führt zu immer mehr undurchlässigen Oberflächen und fördert die Nutzung von Autos.

Status der Aktion und Durchführungszeitraum: in Ausführung 2021-2030

Indikatoren für das Monitoring: Veränderung der gepflasterten Fläche in % Veränderung der Zementierung in % (und damit verbundener Wärmeinseleffekt)

Finanzierungsmittel: Gemeinde und Land

 

 

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